Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit anderen europäischen Bahnen eine Millionenklage gegen die Mitglieder eines Kartells für Kohlenstoff- und Graphitprodukte erhoben. Basis für die Klage ist ein Bußgeldbescheid der EU-Kommission aus dem Jahr 2003 in Höhe von 101 Millionen Euro wegen Kartellabsprachen. Ende 2009 hatte der Europäische Gerichtshof die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Damit wurde der Weg für zivilrechtliche Schritte frei. Die Bahnen machen Schadensersatzansprüche in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbetrages geltend. Allein auf die DB entfällt hiervon ein Anteil von rund 30 Prozent.

Die DB und die anderen Geschädigten haben im Zeitraum (Jahre 1988 – 1999) bei den kartellbeteiligten Unternehmen elektronische Kohlenstoff- und Graphitprodukte zu überhöhten Preisen erworben. Zu den Produkten gehören sogenannte Kohlebürsten, die für die Stromabnahme von E-Loks unerlässlich sind.

Bei den beklagten Unternehmen handelt es sich um Morgan Crucible, Schunk, SGL Carbon, Le Carbone-Lorraine und Hoffman & Co. Elektrokohle.

Als Gerichtsstandort wurde London gewählt, da hier mit dem Competition Appeal Tribunal eine eigene Gerichtsbarkeit für die Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensansprüchen wegen Kartellrechtsverstößen existiert. (PM DB)