Das Netzwerk Privatbahnen will mit einem Übernahmeantrag für die 2,5 Kilometer lange Strecke zwischem dem Stuttgarter Hauptbahnhof und dem Abzweig Rosenheim den Abriss des bestehenden Bahnhofes verhindern. Einige Mitglieder des Netzwerk Privatbahnen gründen hierfür eigens eine GmbH, welche beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein Verkehrsbedürfnis anmelden wird. Bevor die DB den Streckenabschnitt stilllegen darf, muss sie ihn öffentlich ausschreiben, haben andere Bahnunternehmen an dem Streckenabschnitt Interesse, darf laut Paragraf 11 des Eisenbahngesetzes die Stilllegung nicht erfolgen.

Durch diese Maßnahme kann das Projekt „Stuttgart 21“ nicht verhindert, aber es können oberirdische Gleise erhalten werden. Das Netzwerk Privatbahnen setzt hiermit ein eindeutiges Zeichen.