Die Monopolkommission der Bundesregierung hat am Donnerstag ihr Sondergutachten zur Energiewende vorgestellt. Die Experten stellen dabei klar, dass die strukturellen Schwächen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) nicht auf die Ausnahmeregelungen bei der Zahlung der EEG-Umlage zurückzuführen sind. Eine Rücknahme dieser Vergünstigungen, von denen aktuell auch 51 deutsche Schienenbahnen profitieren, führe nur zu einer Kostenumverteilung, heißt es im Gutachten.

„Die Kommission bestätigt das, was wir für den Bereich des ÖPNV schon vor Monaten gesagt haben: Bei steigender EEG-Umlage wären die Schienenbahnen gezwungen, die zusätzlichen Kosten durch höhere Ticketpreise zu kompensieren und damit an die Fahrgäste weiterzugeben“, erklärt Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands DeutscherVerkehrsunternehmen (VDV).

Ein Wegfall der besonderen Ausgleichsregelung würde für über 50 Verkehrsunternehmen in Deutschland in der Summe jährliche Mehrkosten von über 230 Millionen Euro bedeuten. Diese Mehrkosten können in den Unternehmen nicht aufgefangen werden und müssten über eine Erhöhung der Ticketpreise von mindestens drei Prozent durch die Fahrgäste getragen werden.