Der geplante Ausbau des Hafens in Köln-Godorf ist im kommenden Jahr Thema vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Als Termin für die mündliche Verhandlung habe der 7. Senat des Gerichts den 19. Februar 2015 anberaumt, teilt heute die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) mit.

Das Unternehmen beabsichtigt, den Godorfer Hafen um ein viertes Hafenbecken mit vier Anlegestellen, einem trimodalen Containerterminal sowie einem Terminal für Schütt-und Stückgut zu erweitern. Die Planfeststellung für den Hafenausbau aus dem Jahre 2006 wurde 2009 aus formalen Gründen vom Verwaltungsgericht Köln aufgehoben. Seitdem ruht der Bau. Nachdem dieses Urteil 2010 vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt worden war, hat die HGK beim Bundesverwaltungsgericht ein Revisionsverfahren eingeleitet, das sich gegen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wendet.

(HGK)