Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und verbietet das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern jeglicher Art, Reizgas sowie Schlaggegenständen an verschiedenen Bahnhöfen. Das Verbot gilt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe.

Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin