Im Dezember 2017 prallte in Meerbusch (Bayern) ein Personenzug auf einen Güterzug. Mehr als 40 Personen wurden verletzt. Am heutigen Dienstag nun hat die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf mitgeteilt, dass sie gegen zwei Fahrdienstleiterinnen wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Bahnverkehrs und Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Beiden Frauen sollen – einem Gutachten zufolge – vor dem Unglück mehrere Fehler begangen haben.

Laut Ermittlern vergab eine der Fahrdienstleiterinnen vor dem Zusammenstoß eine falsche Zugnummer, Warnmeldungen des Kontrollsystems stuften beide Mitarbeiterinnen danach irrtümlich als technische Störung ein. Es gab außerdem per Funk falsche Rückmeldungen zwischen beiden sowie dem Lokführer des später verunfallten Personenzugs. Dies führte nach Angaben der Ermittler dazu, dass der Regionalzug in einen irrtümlich als frei gemeldeten Gleisabschnitt bei Meerbusch fuhr und dort auf den Güterzug prallte.

Der gravierendste Fehler der Fahrdienstleiterinnen sei laut Staatsanwaltschaft gewesen, bei der Freigabe der Strecke nicht den Befehl erteilt zu haben, langsam auf Sicht zu fahren. Damit hätte die Kollision trotz der irrtümlichen Freigabe noch verhindert werden können.