Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Zweckverband Nahverkehr-Rheinland (NVR), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) sowie der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) haben beschlossen, die Betriebsleistungen der künftigen RRX-Linien RE1, RE4, RE5, RE6, RE11 und RB 33 vom Fahrplanwechsel im Dezember 2016 bis zur sukzessiven Inbetriebnahme der neuen RRX-Fahrzeuge ab Dezember 2018, von der DB Regio NRW erbringen zu lassen. Entscheidungsgrundlage war ein vorangegangenes europaweites Wettbewerbsverfahren, wobei eine zehntägige Einspruchsfrist bis zur endgültigen Zuschlagserteilung eingehalten werden muss.

(VRR)