Die Reaktionen auf den Beitrag „Fahren bis zum Umfallen – Lokführer bei Privatbahnen“, der am 14. Februar von dem ARD-Magazin „Report aus Mainz“ ausgestrahlt wurde, sind eindeutig: „Ein Beleg, dass nur Lokführer von Privatbahnen Signale überfahren, liefert die Sendung nicht. Die DB-Güterlokfahrer sind nie übermüdet, immer wach. Hier wird Stimmung gemacht gegen die Privatbahnen“, ärgert sich Mofair-Hauptgeschäftsführer Dr. Engelbert Recker. Auch der Geschäftsführer von Netzwerk Privatbahnen, Alexander Kirfel, ist empört: „„Wir hätten erwartet, dass Report Mainz im Interesse einer fairen Berichterstattung, wie sie bei einem öffentlich-rechtlichen Sender selbstverständlich sein sollte, vor der Ausstrahlung auch die Vertreter von Privatbahnen zu Wort kommen lässt und hier nicht nur einen relativ kleinen Personaldienstleister ,vorführt‘ . Der alte römische Rechtsgrundsatz, audia-tur et altera pars‘, wonach nur die Anhörung beider Parteien ein gerechtes Urteil ermöglicht, scheint für Report Mainz nicht zu gelten.“ Als Aufhänger für den Bericht hatte das Magazin den Unfall von Hordorf gewählt und Lokführer von Wettbewerbsunternehmen zur Deutsche Bahn AG interviewt, die von systematischen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz berichten. Teilweise ist dabei die Rede von 23 Stunden Dienst auf der Lok, von regelmäßig nicht eingehaltenen Ruhezeiten. „Die weit überwiegende Mehrzahl der etwa 45 Güterbahnen, die zumindest auch Wettbewerbsverkehre zur Deutsche Bahn AG durchführen, achtet peinlich genau auf die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes“, entgegnet dem der Geschäftsführer Kirfel. „Regelmäßige, systematische Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, wie von Report Mainz dokumentiert, sind kriminell und nicht ohne Grund gemäß § 23 des Arbeitszeitgesetzes unter Strafe gestellt. Wir verurteilen ein derartiges Verhalten auf das Schärfste, weil dadurch die weit überwiegende Mehrheit der Wettbewerbsbahnen, die sich hier nichts zuschulden kommen lassen, mit den wenigen schwarzen Schafen der Branche in einen Topf geworfen werden.“ Das Netzwerk Privatbahnen behalte sich vor, zu prüfen, inwiefern die zuständige ARD‐Anstalt SWR (womöglich auf Betreiben Dritter) gegen den Pressekodex verstoßen habe, denn bekanntlich brauche es „für eine Nachricht mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen“ und „bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten darzustellen“. Nach Abschluss dieser Prüfung erfolge dann gegebenenfalls eine Beschwerde an den Deutschen Presserat.