„Die Pläne der Bundesregierung zur Liberalisierung der Fernbus-Verbindungen in Deutschland sind ein Generalangriff auf die Rechte der Verbraucher auf verlässliche Fahrpläne, pünktliche Beförderung, durchgehende Fahrkarten und gesicherte Anschlüsse“, erklärt der Bundesvorsitzende des Fahrgastverbandes PRO BAHN, Karl-Peter Naumann, zu den Plänen der Bundesregierung zur Freigabe des Fernlinienbusverkehrs in Deutschland.

„Nach den bisher vorliegenden Informationen kommen Rechte der Verbraucher in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung überhaupt nicht vor“, meint Naumann. Erst im Jahr 2009 sind in Deutschland Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr eingeführt worden. Fahrgäste erhalten bei Verspätungen und versäumten Anschlüssen ein Viertel des Fahrgelds zurück, wenn sie eine Stunde später als geplant ankommen. „Im Busverkehr will die Bundesregierung solche Rechte gar nicht erst einführen. „Wer in einem Autobahnstau hängen bleibt oder wegen einer Reifenpanne zu spät ankommt, soll bei der Benutzung des Busses leer ausgehen“, erläutert Naumann.

Der Fahrgastverband befürchtet eine weitere Verschlechterung des Bahnverkehrs in Deutschland. „Die Liberalisierung des Fernbusverkehrs wird immer wieder damit begründet, dass Wettbewerb zu Preissenkungen führen würde. Das gilt allenfalls für Fahrten von Ort zu Ort ohne Umsteigen und zu Tageszeiten, an denen viele Fahrgäste unterwegs sind. Tatsächlich werden aber Fahrgäste aus den Eisenbahnzügen abgeworben. Mit den bisherigen Einnahmen finanzieren die Eisenbahnen heute Fahrten zu verkehrsschwachen Zeiten, beispielsweise am frühen Morgen oder am späten Abend. Wir rechnen damit, dass in erheblichem Umfang Züge gestrichen werden müssen. Demgegenüber nehmen sich schon heute Betreiber von Fernbuslinien heraus, ,nur Freitag und Sonntag  oder ,täglich außer Dienstag   oder ,bei Bedarf nach Voranmeldung   anzubieten, während die Eisenbahnverbindungen zu allen Tageszeiten mit öffentlichen Geldern vorgehalten werden müssen.“

Fernbusunternehmer werden auch nicht verpflichtet, durchgehende Fahrkarten zu verkaufen und Anschlüsse zu sichern. „Wer heute von Hamburg nach Eberswalde fahren will, bekommt für den Zug selbstverständlich einen durchgehenden Fahrschein. Fährt er aber mit dem Bus bis Berlin, so gibt es weder einen durchgehenden Fahrschein noch eine Garantie für den Anschluss. Während die Beförderung von Rollstuhlfahrern, barrierefreier Zugang und behindertengerechte Toiletten bei den Eisenbahnen nicht nur Schritt für Schritt Standard werden, sondern auch vorgeschrieben sind, gibt es beim Fernbus keinerlei Vorschriften“, erklärt Naumann, „wir fordern die Bundesregierung auf, gleiches Verbraucherrecht für alle Fahrgäste auf allen Linien zu schaffen.“