admin 4. Januar 2013
“Damit beim nächsten Lenkungskreis zu Stuttgart 21 ein Informationsaustausch überhaupt möglich ist, benötigen die Projektpartner vorab schriftliche und ausführliche Unterlagen”, brachte Winfried Hermann, baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur am Donnerstag seinen Unmut über die im letzten Arbeitskreis vorgelegten Unterlagen der Deutschen Bahn zum Ausdruck.
In einem Brief an Dr. Volker Kefer, Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, forderte Hermann neben Antworten zu den Themen ‚Mehrkosten von 1,1 Mrd. Euro‘, ‚Risiken in Höhe von 1,2 Mrd. Euro‘ und ‚Chancen‘, auch bisher nicht veröffentlichte Gutachten und Berichte vorzulegen. Dazu gehört auch das so genannte ‚6-Punkte-Programm‘. „Da dieses Programm über die Projektkosten abgerechnet werden soll, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass den Projektpartnern diese Informationen unmittelbar und nicht gefiltert zur Verfügung gestellt werden“, stellte Hermann klar.
(PM Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg)
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admin 29. April 2011
Baden-Württemberg will sich nicht an dem von der Bundesregierung geplanten Feldversuch mit Riesentrucks beteiligen. Das geht aus dem Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung hervor. Stattdessen solle der Schienengüterverkehr gestärkt werden. „Es war für uns ein wichtiges Anliegen, diesen Feldversuch zu stoppen. Da auch Nordrhein-Westfalen nicht mehr mitmacht, ist die Nord-Süd-Achse der Unterstützerländer nun unterbrochen“, sagte Winfried Hermann von den Grünen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Tags: Baden-Württemberg, Feldversuch, grün-roten Landesregierung, Koalitionsvertrag, Riesentrucks, Schienengüterverkehr, Winfried Hermann
admin 23. März 2011
Die Bundestagsfraktion der Grünen will vor dem Bundesverfassungsgericht die Offenlegung der Verträge zu dem umstrittenen Bahnprojekt „Stuttgart 21“ erzwingen. Eine Organklage gegen die Informationspolitik der Bundesregierung, der die Deutsche Bahn (DB) zu 100 Prozent gehört, sei auf den Weg nach Karlsruhe gebracht worden, teilt der Grünen-Verkehrsexperte Winfried Hermann mit.
Hermann beruft sich auf das grundlegende Kontroll- und Haushaltsrecht des Parlaments, das auch für Auskünfte über die Geschäftspolitik der Bahn gelte. Die Grünen weisen darauf hin, dass der Finanzierungsanteil der bundeseigenen DB bei „Stuttgart 21“ 1,47 Milliarden Euro betrage. Der Bund steuere 1,23 Milliarden Euro hinzu, das Land Baden-Württemberg und seine Partner bringen 1,39 Milliarden Euro ein. Im Laufe der Planungszeit habe sich die Summe bereits verdoppelt. Selbst die Kriterien einer vom Bund beauftragten Wirtschaftlichkeitsprüfung für „Stuttgart 21“ würden als DB-Geschäftsgeheimnis behandelt. Man hält es für inakzeptabel, dass der Legislative wichtige Informationen vorenthalten werden mit der Begründung, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse. Hermann zufolge ist das Verfahren „von allergrößter Bedeutung für die Frage- und Informationsrechte des Bundestages und der Abgeordneten”.
Tags: Bahnprojekt, Bundestagsfraktion der Grünen, Bundesverfassungsgericht, DB, Deutsche Bahn, Geschäftspolitik, Grüne, Grünen-Verkehrsexperte, Offenlegung, Organklage, Stuttgart 21, Verträge, Winfried Hermann