Archiv für das Tag 'Bundesnetzagentur'

Kallas fordert mehr Wettbewerb auf der Schiene

29. Mai 2013

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hat am Dienstag bei einer Podiumsdiskussion im Europäischen Haus für mehr Wettbewerb und besseren Service im Schienenpersonenverkehr geworben. Gemeinsam mit Rüdiger Grube, Vorstandschef der Deutschen Bahn, der Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur Dr. Iris Henseler-Unger, Wolfgang Meyer, Präsident mofair e.V.  und Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V. diskutierte er über europäische Standards im Bahnverkehr, den freien Marktzugang und die Trennung von Netz und Betrieb bei Europas Eisenbahnen.

Der EU-Kommissar verteidigte die Forderung, Netz und Betrieb ab 2019 zu trennen. “Die Debatte in Berlin zeigt mir: Wir brauchen mehr Transparenz bei der Finanzierung”, sagte Kallas. Grundlegend sei der Fokus auf die faire Behandlung aller Betreiber, um den Bahnservice für die Reisenden zu verbessern. “Für alle müssen die gleichen Spieregeln gelten.” Die klare Trennung zwischen Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbetreibern sei die einfachste und transparenteste Lösung. Die EU-Kommission akzeptiere auch eine Holdingstruktur. Nur dann müssen die beiden Unternehmen rechtlich, finanziell und operationell komplett unabhängig sein. Dies bedeute wesentlich mehr Bürokratie als eine klare Trennung, so der Kommissar.

Die EU-Kommission hat am 30. Januar 2013 ihren Vorschlag für ein viertes EU-Eisenbahnpaket vorgelegt, der derzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird. Die Kommission hofft auf eine Entscheidung durch Ministerrat und Europäisches Parlament Anfang 2014.

(PM EU-Kommission)

Marktstudie: Güterverkehr mit Umsatzplus

5. Februar 2013

Von der fortgesetzt positiven Wirtschaftslage im Jahr 2011 haben die deutschen Eisenbahnunternehmen profitiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Marktuntersuchung Eisenbahnen 2012, die auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download zur Verfügung steht. In der Publikation “Marktuntersuchung Eisenbahnen 2012″ veröffentlicht die Bundesnetzagentur erstmals Ergebnisse und Analysen aus der im Jahr 2012 durchgeführten Markterhebung.

Die Umsätze im Eisenbahnverkehrsmarkt sind demnach um fünf Prozent angestiegen, wobei der Schienengüterverkehr das größte Umsatzplus (+ 12%) erzielte. Aber auch der Schienenpersonenverkehr verzeichnete Zuwächse. Das Wachstum des Eisenbahnverkehrs schlägt sich auch infrastrukturseitig nieder. Der Umsatz aus Nutzungsentgelten für die Eisenbahninfrastruktur betrug 2011 insgesamt 5,4 Milliarden Euro.

Die für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur anfallenden Entgelte, die weiterhin einen wesentlichen Kostenfaktor für Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellen, sind 2011 erneut gestiegen. Insgesamt mussten die Güterverkehrsunternehmen rund 19 Prozent des Umsatzes, die Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen rund 24 Prozent des Umsatzes und die Schienenpersonennahverkehrsunternehmen sogar ca. 37 Prozent ihres Umsatzes für Infrastrukturentgelte aufbringen.

(PM EBA)

Eisenbahnregulierungsgesetz beschlossen

19. September 2012

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich beschlossen.

“Ziel der Neuregelung ist ein fairer Wettbewerb auf der Schiene. Dafür sind klare Regeln für die Nutzung der Bahninfrastruktur notwendig. Der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur wird für die Bahnunternehmen verbessert. Durch Anreize wird die Effizienz der Bahninfrastruktur verbessert. Die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde  werden  gestärkt. Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation im Bahnbereich. Davon profitieren am Ende vor allem die Bahnkunden”, so Ramsauer.

Schwerpunkt ist die Regulierung der Entgelte für die Nutzung von Schienen und Bahnhöfen. Künftig sind die Infrastrukturbetreiber verpflichtet, lärmabhängige Trassenpreise zu erheben und die Preise samt zugrunde liegender Kosten transparent zu machen. Die Entgelte für die Pflichtleistungen der Betreiber der Schieneninfrastruktur sowie die Entgelte für die Benutzung von Personenbahnhöfen unterliegen künftig der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Die Genehmigung wird auf Basis einer Anreizregulierung erteilt. Durch dieses System werden die Betreiber der Schienenwege und die Betreiber der Personenbahnhöfe zu Effizienzgewinnen und damit einer Reduzierung ihrer Kosten veranlasst. Die Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und der Personenbahnhöfe werden so begrenzt. Betreiber von Bahnhöfen werden verpflichtet, auch Dritten F lächen für den Fahrkartenverkauf zu überlassen. Zudem wird eine Missbrauchsaufsicht der Bundesnetzagentur für die Belieferung mit Bahnstrom und den Vertrieb von Fahrscheinen eingeführt.

Die Regelungen des Eisenbahnbetriebs waren bislang in verschiedenen Gesetzen verteilt. Sie werden nun in einem einzigen Eisenbahnregulierungsgesetz zusammengefasst.

(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

IRG-Rail wählt neue Vorsitzende

19. April 2012

Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur Dr. Iris Henseler-Unger ist von den Delegierten der Eisenbahnregulierungsbehörden aus den Mitgliedstaaten der Independent Regulators Group – Rail (IRG-Rail) zur neuen Vorsitzenden der IRG-Rail gewählt worden.

Die IRG-Rail ist im Juni 2011 gegründet worden und sieht sich als eine Plattform für den Erfahrungsaustausch unter den für die Regulierung der Eisenbahnmärkte zuständigen Behörden. Durch die enge Zusammenarbeit sollen eine konsistente Eisenbahnregulierung in Europa sichergestellt, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Praktiken entwickelt werden. In der IRG-Rail engagieren sich die nationalen Eisenbahnregulierungsbehörden aus Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz, der slowakischen Republik, Slowenien und Ungarn.

Die IRG-Rail ist im Juni 2011 gegründet worden und sieht sich als eine Plattform für den Erfahrungsaustausch unter den für die Regulierung der Eisenbahnmärkte zuständigen Behörden. Durch die enge Zusammenarbeit sollen eine konsistente Eisenbahnregulierung in Europa sichergestellt, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Praktiken entwickelt werden. In der IRG-Rail engagieren sich die nationalen Eisenbahnregulierungsbehörden aus Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz, der slowakischen Republik, Slowenien und Ungarn.

Der Vorsitz geht Anfang des Jahres 2013 von Dr. Iris Henseler-Unger auf die derzeitig stellvertretende IRG-Rail-Vorsitzende, Anna Walker, Chair der britischen Eisenbahnregulierungsbehörde ORR, über.

(Quelle: Bundesnetzagentur)

Homann soll neuer Präsident der Bundesnetzagentur werden

5. Dezember 2011

Die Financial Times Deutschland und das Handelsblatt berichten unter Berufung auf Berliner Regierungskreise, dass Jochen Homann neuer Präsident der Bundesnetzagentur werden soll. Homann ist studierter Diplom-Volkswirt und arbeitet seit 1987 für das Wirtschaftsressort der Bundesregierung. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium würde damit Matthias Kurth ablösen, dessen zweite Amtszeit Ende Februar nächsten Jahres abläuft. Kurth stand zehn Jahre an der Spitze der Regulierungsbehörde.

Bundesverwaltungsgericht kippt Schienennetzbedingungen

30. September 2011

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur zu Recht einem Teil der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Deutschen Bahn widersprochen hat (BVerWG 6 C 17.10). Wie das Gericht weiter mitteilt, hatte DB Netz der Bundesnetzagentur Schienennetz-Benutzungsbestimmungen 2008 vorgelegt. Die Bundesnetzagentur habe 99 Klauseln und einer Anlage widersprochen. Zur Entscheidung in Leipzig standen noch 13 Klauseln an, Vorinstanzen in Köln und Münster hatten bereits den Rest behandelt.Das Bundesverwaltungsgericht informiert, diese Beanstandungen seien als rechtmäßig bestätigt worden. Sie hätten u.a. Klauseln betroffen,

  • in denen DB Netz Entgeltminderungen insbesondere in Fällen habe ausschließen wollen, in denen gebaut wurde oder höhere Gewalt eintrat;
  • in denen die DB Sicherheiten für anfallende Entgelte verlangen konnte;
  • oder die Forderung bestand, dass sämtliche eingesetzten Mitarbeiter (einschließlich der Reinigungskräfte) eines EVU die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen müssten.

Von Seiten der Deutschen Bahn hieß es ergänzend, die 13 nicht in den Vorinstanzen entschiedenen Klauseln seien in den vergangenen Jahren bereits zum Teil angepasst worden. So sei die Forderung nach Sprachbeherrschung auf die EVU-Mitarbeiter beschränkt worden, die im Bahnbetrieb tätig seien. Mehr als 80 Klauseln haben laut DB die Vorinstanzen unbeanstandet passiert. DB Netz erwarte die Urteilsbegründung „in einigen Wochen“.   (fbt)

Öffnung der Bahnhofs-Stromnetze

8. April 2011

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte am 7. April die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Öffnung der Bahnhofs-Stromnetze. „Unsere Entscheidung verschafft allen Stromlieferanten die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Bahnhofs-Stromnetzen. Damit können auch die über diese Netze versorgten Kunden künftig ihren Stromanbieter wechseln”, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Weitere Infos unter: www.bundesnetzagentur.de/pressemitteilungen

135 Prozent Preissteigerung

31. März 2011

Mit dem Hamburg-Köln-Express fordert erstmals ein privates Unternehmen, die Deutsche Bahn (DB) im Fernverkehr heraus. Fünf Monate vor dem Marktstart sieht sich jedoch der Fernzugbetreiber Hamburg-Köln-Express (HKX) durch drastische Preiserhöhungen des Schienennetzbetreibers DB diskriminiert: Die Preise, die HKX für den Halt an Bahnhöfen der Bahn-Tochter DB Station&Service zahlen soll, wurden kürzlich um 135 Prozent angehoben. „Es ist nicht akzeptabel, von einem Monopolisten eine solche Preissteigerung aufgebrummt zu bekommen“, meint HKX-Chef Derek Ladewig gegenüber der „Financial Times Deutschland“. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur berichtet, eine Diskriminierungsbeschwerde von HKX werde zurzeit geprüft. Er kündigte eine Entscheidung bis Ende April an.

Aufgabenträger kritisieren höhere Trassenpreise

24. Februar 2011

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland kritisiert die DB Netz AG dafür, dass sie die Trassenpreise fürs kommende Fahrplanjahr um durchschnittlich 2,5 Prozent  anheben möchte. Dies sei nicht sachlich nachvollziehbar und sorge kommendes Jahr bundesweit für eine Mehrbelastung in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren vorangetriebenen Rationalisierung der Infrastruktur könne von tatsächlichen Mehrkosten für DB Netz keine Rede sein. Unter Berufung auf die „Marktuntersuchung Eisenbahn 2010“ der Bundesnetzagentur weist die Bundesarbeitsgemeinschaft darauf hin, dass die Steigerung der Trassenpreise auch dort als deutlich über der allgemeinen Inflation liegend bewertet wird. Die Aufgabenträger sehen zudem ein Ungleichgewicht bei den Preissteigerungen seit 2003 zum Nachteil des Nahverkehrs. So stiegen die Trassenpreise für vor allem durch den eigenwirtschaftlichen Fernverkehr genutzte Strecken der Kategorie F Plus nur um sechs Prozent, während die hauptsächlich vom subventionierten Nahverkehr in Anspruch genommenen Kategorien F 6, Z 1 und Z 2 zwischen 2003 und 2012 um 29 bis 38 Prozent teurer wurden.

Bundesnetzagentur verpflichtet DB Energie zur Gewährung von Netzzugang

29. Oktober 2010

Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Deutsche Bahn-Tochterunternehmen DB Energie GmbH dazu verpflichtet, in seinen Stromnetzen spätestens ab dem 1. Februar 2011 den Wechsel des Energielieferanten für Letztverbraucher zu ermöglichen. “Unsere Entscheidung macht der DB Energie GmbH klare zeitliche und inhaltliche Vorgaben, wie der Netzzugang bereitzustellen ist”, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. “Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Lieferanten ist ein Kernelement unserer Regulierungstätigkeit. Vor diesem Hintergrund dürfen Stromversorgungsnetze mit einem Energieumschlag von so großer wirtschaftlicher Bedeutung kein regulierungsfreier Raum bleiben.” (PM Bundesnetzagentur)

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