Der VDV fördert mit einem Kooperationsvertrag zum Notfallmanagement die gegenseitige Hilfe und Unterstützung der Eisenbahnen bei Unfällen und Störungen. Der Beitritt steht allen rund 250 Personen- wie Güterbahnen, Infrastrukturbetreibern und Serviceeinrichtungen offen, die aktuell beim VDV organisiert sind. „Der Branchenverband VDV und seine in ganz Deutschland tätigen Mitgliedsunternehmen bieten damit ein dichtes, nahezu lückenloses Netzwerk gegenseitiger Unterstützung über das gesamte bundesweite Schienennetz. Ohne die offene und lösungsorientierte Zusammenarbeit unserer Mitglieder wäre dieser Kooperationsvertrag nicht zustande gekommen. Ich danke allen Beteiligten, die sich dafür engagiert haben und bin mir sicher, dass die gegenseitige Unterstützung im Notfall reibungslos funktionieren wird. Denn unter Eisenbahnern hilft man sich, wenn es darauf ankommt, trotz aller Konkurrenz“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Bild: VDV

Als Folge der Liberalisierung sind heute sehr viele Eisenbahnen nicht mehr nur in ihrer Heimatregion, sondern überregional – zum Teil auch bundesweit – tätig. Bei Unfällen und Störungen erfordert es hohen organisatorischen Aufwand, den Ereignisort zeitnah mit qualifiziertem Personal und geeigneten technischen Hilfsmitteln zu erreichen. Hier setzt der VDV-Kooperationsvertrag zum Notfallmanagement an: Die Kooperationspartner gewähren sich auf Gegenseitigkeit Hilfe vor Ort. Der Kooperationsvertrag legt die Rahmenbedingungen für Unterstützungsleistungen fest.

„Wir sind als Branche gefordert, für unsere Kunden einen möglichst zuverlässigen und pünktlichen Eisenbahnverkehr zu organisieren. Dazu bedarf es vor allem schneller Lösungen, wenn es durch Störungen oder Unfälle zu Unregelmäßigkeiten im Betrieb kommt. Genau in diesen Fällen ist es für die Betroffenen wichtig, dass sie unmittelbar mit der Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen eines anderen Unternehmens vor Ort rechnen können. Um das möglichst unkompliziert zu gewährleisten, haben wir diese Plattform für Notfallmanagement ins Leben gerufen“, so Wolff.

Gewährleistet werden in jedem Fall eine Rufbereitschaft für den Notdienst und die Abordnung eines für den Notdienst qualifizierten Mitarbeiters, der den Notfallmanager des Infrastrukturbetreibers vor Ort unterstützt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können Kooperationspartner weitere Leistungen, wie die Gestellung von Lokomotiven und Personal, erbringen. Der Vertrag leistet somit einen Beitrag zur ohnehin schon hohen Sicherheitskultur der Eisenbahnen und stärkt die Kooperation in der Branche.