Unter bestimmten Bedingungen darf die Bahn die Ausfahrt aus einem bestimmten Gleis des Stuttgarter Hauptbahnhofes wieder nutzen, wo es 2012 zu zwei Zugentgleisungen gekommen war. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2852) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2651) mit.

Grundsätzlich heißt es, Eisenbahnunternehmen müssten vor dem Hintergrund ihrer gesetzlich normierten Betreiberverantwortung alle Maßnahmen treffen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

(hib/HLE)