Das Mandat der Europäischen Kommission zu den laufenden Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (Transatlantic Trade and Investment Partnership -TTIP) umfasst u. a. das Ziel, die in beiden Vertragsparteien bestehende autonome „Liberalisierung auf dem höchsten Liberalisierungsniveau, das in bestehenden Freihandelsabkommen erfasst wurde“, vertraglich zu binden. Auch über öffentliche Dienstleistungen wie den öffentlichen Verkehr wird dabei verhandelt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) betrachtet dies mit Sorge und unterstützt die Stellungnahme des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen – Deutsche Sektion des CEEP e. V. (bvöd) gegenüber der Bundesregierung.

Für die öffentliche Verkehrsbranche von spezifischer Relevanz sind insbesondere Aussagen zu den öffentlichen Dienstleistungen in den Leitlinien des Rates für die Verhandlungen. Die im Verhandlungsmandat der Kommission niedergelegten Vorgaben sind aus Sicht von bvöd und VDV nicht ausreichend, um die Werte, Standards und Qualität von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Europa zu garantieren. Dies gilt namentlich auch für die Selbsterbringungs- und die Vergabeoption an einen internen Betreiber nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

(VDV)